SiGeKo in der Planung
Wir betrachten Sicherheits- und Gesundheitsrisiken bereits in Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung. Dazu gehören abgestimmte Schutzmaßnahmen, die zeitliche Koordination gemeinsam genutzter Sicherheitseinrichtungen, der SiGe-Plan, die Vorankündigung und die Dokumentation für spätere Arbeiten.
SiGeKo während der Ausführung
- Schutzmaßnahmen und die Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen koordinieren
- Die Einhaltung des SiGe-Plans und der einschlägigen Baustellenpflichten kontrollieren
- Sicherheitsbegehungen durchführen
- Sicherheitsrelevante Mängel protokollieren
- Den SiGe-Plan ergänzen und fortschreiben
Unterlage für spätere Arbeiten
Wartung, Inspektion und Instandsetzung benötigen schon in der Planung einen sicheren Zugang. Die Unterlage beschreibt betroffene Bauteile, Tätigkeiten, Gefahren und Schutzmaßnahmen. Ergänzend können Arbeitsintervalle, Aufbewahrungsorte von Sicherheitseinrichtungen und Anschlagpunkte dokumentiert werden.
Die Koordination unterstützt Bauherren bei ihren Aufgaben; deren eigene Verantwortlichkeiten bleiben bestehen. Die Leistungsbeschreibung orientiert sich an der Baustellenverordnung sowie RAB 30 und RAB 32.
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